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EA288-Motoren: Potsdamer Richter rügt VW

Deutliche Worte hat der Vorsitzende Richter der 6. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam Anfang März gegenüber Volkswagen gefunden. Es ging in dem Verfahren um einen EA288-Dieselmotor der EU6-Norm, also den Nachfolgemotor des allseits bekannten Betrugs-Diesels EA189.

 

Nachdem der Prozessvertreter von Volkswagen nicht erklären konnte, warum auch die neueren Dieselfahrzeuge über Abschalteinrichtungen in Form von "Thermofenstern" verfügen und auch deren Offenlegung gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt nicht darlegen konnte, bewertete das Gericht diese als unzulässig und hielt eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung für möglich. Die Urteilverkündung ist für den 24. April angesetzt.